Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Sonstiges
24.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.07.2025
Sonstiges
06.03.2025
Sonstiges
03.01.2025
Sonstiges
01.09.2022
Eröffnungen
18.07.2022
Sicherungsmaßnahmen
14.07.2022
Sicherungsmaßnahmen
27.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2018
19.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2018
14.08.2018
Neueintragungen